§ 1
Spielberechtigung |
1. Die Plätze der Wilfried-Schwenzer-Halle dürfen nur von Personen benutzt werden,
die den Platz zuvor gebucht haben. Der Vorraum sowie die Umkleiden und Duschen dürfen
im Rahmen seiner Kapazitäten von jedem Mitglied genutzt werden. |
2. Während der Sommersaison darf die Halle zudem für Medenspiele (z.B. bei Regen) und
von dem Trainerteam des TC RW Neu-Isenburg e.V. genutzt werden. |
3. Bei einem Verstoß gegen die vorgenenannten Regelungen wird ein erhöhtes
Nutzungsentgelt in Höhe von 100,00 € fällig. |
|
§ 2
Sauberkeit |
1. Die komplette Halle (inkl. Vorraum und Umkleiden/Duschen) darf nicht mit Sandplatzschuhen betreten werden. |
2. Die Plätze dürfen nur mit sauberen Hallen-Tennisschuhen mit glatter Sohle benutzt werden.
Insbesondere mit Straßenschuhen darf der Teppich nicht betreten werden. Es ist eine für den
Tennissport geeignete Kleidung zu tragen. |
3. Tiere dürfen die Tennishalle nicht betreten. |
4. Das Rauchen ist in der gesamten Tennishalle untersagt. |
5. Der Verzehr von Essen ist in der Halle nicht gestattet. |
6. Bei einem Verstoß gegen die vorangegangenen Regelungen hat der Verursacher die entsprechenden
Reinigungskosten zu zahlen. |
|
§ 3
Verlassen der Halle |
1. Bei dem Verlassen der Halle ist das Licht auszuschalten und die Fenster sind zu schließen. |
2. Alle Gegenstände, die zuvor in die Halle gebracht wurden, sind nach dem Spielen wieder mitzunehmen.
Fundsachen sind in die Fundkiste zu legen. |
|
§ 4
Weitere Maßnahmen |
1. Mitglieder des Vorstandes sowie die Hallenverwaltung sind berechtigt, die Plätze
zu bestimmten Zeiten für Vereinsaktivitäten oder auf Grund von Unbespielbarkeit zu sperren. |
2. Ungeachtet dessen ist der Vorstand des TC RW Neu-Isenburg e.V. berechtigt weitere
Benutzungsregelungen zu erlassen, sollte dies nötig sein. |
|
§ 5
Verstöße gegen die Hallenordnung |
Bei wiederholten, groben Verstößen gegen diese Platzordnung ist der Vorstand berechtigt die
Konten einzelner Personen (zeitweise) zu sperren, ihnen den Erwerb von Abonnements/Einzelstunden zu
untersagen, sie der Halle zu verweisen oder ein (befristetes) Hausverbot auszusprechen. |
|
Beschlossen durch den Vorstand des TC Rot-Weiss Neu-Isenburg e. V. am 31.08.2021 |