Jahresbeiträge INFO |
Bei jugendlichen Mitgliedern (17 Jahre und jünger) muss mindestens
ein Elternteil oder der Erziehungsberechtigte als aktives oder passives Mitglied dem Club
angehören. |
1 Der Nachweis für den Tarif "Schüler, Auszubildende, Studenten" ist jedes Jahr
unaufgefordert und schriftlich dem Vorstand vorzulegen. |
2 Für jedes weitere Kinder unter 18 Jahre erhöht sich der Jahresbeitrag
um 75,00 €. |
3 Die Familienmitgliedschaft ist eine Sonderform der Beitragsgestaltung (Rabatt) und keine
Mitgliedschaftsform. D.h. die einzelnen Mitglieder der Familie sind eigenständig Mitglied des Vereins.
Lediglich das Beitragsaufkommen der Familienmitglieder wird günstiger gestaltet. Mit Erreichen des
18. Lebensjahres wird ein Mitglied volljährig und erlangt einen anderen Rechtsstatus, einschließlich
Änderung des Jahresbeitrages. In diesem Fall kann sich dann auch die Beitragsgestaltung der übrigen
Familienmitglieder ändern, wenn beispielsweise eine Einordnung in die Familientarife entfällt. |
4 Eine Schnuppermitgliedschaft ist auf das 1. Jahr der Vereinszugehörigkeit begrenzt. Die
Schnuppermitgliedschaft kann mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende des Jahres gekündigt werden, sofern
im Folgejahr keine weitere Mitgliedschaft gewünscht wird. Wird die Schnuppermitgliedschaft nicht fristgerecht
gekündigt, so wandelt sie sich automatisch in eine aktive Mitgliedschaft gemäß § 6 der Satzung um
und der reguläre Jahresbeitrag wird ab diesem Zeitpunkt fällig.
Bei einer Schnuppermitgliedschaft für Mitglieder, die 17 Jahre und jünger sind, wandelt sich die Mitgliedschaft
des Elternteils oder des Erziehungsberechtigten, der ebenfalls dem Club als Mitglied angehört, dann gleichfalls
automatisch in die entsprechende Mitgliedschaft (aktiv oder passiv) um und der reguläre Jahresbeitrag wird ab
diesem Zeitpunkt fällig. |