Platzordnung
PLATZORDNUNG
DES TENNISCLUB ROT-WEISS E.V.
 
§ 1
Spielberechtigung
1. Nur spielberechtigten Personen ist die Nutzung der Tennisplätze des Tennisclub ROT-WEISS e.V. gestattet.
2. Spielberechtigt ist jedes Clubmitglied des Tennisclub ROT-WEISS e.V.. Ausgenommen hiervon sind passive Mitglieder.
3. Personen, die nicht Clubmitglied im Tennisclub ROT-WEISS e.V. sind, und passive Mitglieder müssen Gästekarten erwerben, um zeitweise eine Spielberechtigung zu erhalten.
 
§ 2
Platzreservierung
1. Eine Platzreservierung ist durch eine Onlinebuchung im Reservierungssystem unter tcrw-neu-isenburg.app.platzbuchung.de geltend zu machen. Hierfür erhält jedes spielberechtigte Clubmitglied - ungeachtet des Alters - jeweils ein separates, für ein Jahr gültiges, nicht übertragbares Benutzerkonto vom Verein.
2. Bei der Buchung sind immer die korrekten Daten aller anwesenden Mitspieler/innen anzugeben.
3. Ein Platz kann pro Spieler/in im Einzel für eine Stunde, im Doppel oder Spiel zu dritt für zwei Stunden gebucht werden. Eine Nutzung ist allerdings auf zwei aufeinanderfolgende Stunden beschränkt (Einzel wie Doppel). Ist keine Anschlussbuchung vorhanden darf der Platz weiter genutzt werden.
4. Kann ein gebuchter Platz doch nicht genutzt werden, so muss die Buchung frühzeitig storniert werden.
5. Auf der Homepage des Tennisclub ROT-WEISS e.V. wird eine entsprechende Anleitung zur Buchung von Plätzen veröffentlicht.
6. Jedes spielberechtigte Mitglied hat darauf zu achten, dass seine Benutzerdaten (insb. Name und Mail-Adresse) aktuell sind. Sollte dies nicht der Fall sein, hat er/sie die Pflicht diese unverzüglich zu korrigieren.
7. Eine Nutzung des Systems, welche über den üblichen Gebrauch hinausgeht (insb. automatisierte Datenabfrage, etc.) ist nicht gestattet.
 
§ 3
Platzpflege
Vor dem Verlassen des Platzes müssen die Spielgruppen den Platz abziehen und die Linien säubern. Die nachfolgenden Spielgruppen bewässern den Platz.
 
§ 4
Sperrung der Plätze
1. Mitglieder des Vorstandes sind berechtigt, die Plätze zu bestimmten Zeiten für Mannschaftsspiele, Training, Turniere oder andere Vereinsaktivitäten zu sperren.
2. Zur Platzpflege können die Plätze auch durch den Platzwart und Mitglieder des Vorstandes gesperrt werden.
 
§ 5
Kommerzielle Nutzung
Mit Ausnahme des vom Tennisclub ROT-WEISS e.V. bestimmten Trainerteams ist eine kommerzielle Nutzung, z.B. durch entgeltliches Training durch Clubmitglieder oder Gäste, untersagt. Das Trainerteam wird auf der Homepage des Tennisclub ROT-WEISS e.V. veröffentlicht.
 
§ 6
Kleidung
Die Plätze dürfen nur mit für Sandplätze geeigneten Tennisschuhen bespielt werden. Es ist eine tennisgerechte Kleidung zu tragen.
 
§ 7
Gastkarten
1. Aktive Clubmitglieder können gegen eine Gebühr von 12,00 € eine Gastkarte für ein Nicht-Mitglied erwerben.
2. Jugendliche (bis 18 Jahre) dürfen kostenfrei mit jugendlichen Gästen spielen. Eine Gastkarte ist dennoch erforderlich.
3. Passive Clubmitglieder werden bei dem Erwerb von Gastkarten wie Nicht-Mitglieder behandelt. Entsprechend können sie die Plätze nur zusammen mit einem aktiven Mitglied nutzen. Das aktive Mitglied hat eine Gastkarte für das passive Mitglied zu erwerben.
4. Zum Kauf einer Gastkarte muss bei der Online-Buchung durch das aktive Clubmitglied das Feld "Gastkarte hinzufügen" und "Erwachsener" bzw. "Jugendlicher" ausgewählt werden. Der Buchende muss anschließend dem Verein ein entsprechendes SEPA-Mandat zur Einziehung der Gastgebühr erteilen oder die Gastgebühr direkt via PayPal bezahlen.
5. Mitglieder dürfen maximal fünf Gastkarten pro Jahr erwerben.
6. Gastkarten gelten im Einzel jeweils für eine Stunde, im Doppel oder Spiel zu dritt für zwei Stunden. Sollte jedoch der identische Platz in der anschließenden Stunde nicht belegt sein, dürfen sie einmalig weiterspielen.
7. Für das Spielen ohne Gastkarte wird ein erhöhtes Nutzungsentgelt von 100,00 € fällig.
 
§ 8
Sauberkeit der Anlage
1. Wir bitten alle Clubmitglieder, ihren Abfall in die vorhandenen Mülleimer zu werfen, Flaschen und Gläser nicht auf den Tennisplätzen zurückzulassen. Weiterhin bitten wir, vor Betreten der Terrasse, die Tennisschuhe an den zur Verfügung stehenden Abstreifern zu reinigen, um den Sandgehalt auf der Terrasse und im Clubhaus so gering zu halten.
2. Die Umkleideräume und Duschen dürfen nicht mit Tennisschuhen betreten werden.
 
§ 9
Verstöße gegen die Platzordnung
Bei wiederholten oder groben Verstößen gegen diese Platzordnung ist der Vorstand berechtigt die Konten einzelner Spieler/innen (zeitweise) zu sperren, ihnen den Erwerb von Gastkarten zu untersagen, sie der Anlage zu verweisen oder ein (befristetes) Hausverbot auszusprechen.
 
Diese Platzordnung gilt ab dem 01.01.2026
 
Beschlossen durch den Vorstand des Tennisclub ROT-WEISS e.V. am 26.08.2025