§ 1
Spielberechtigung |
1. Nur spielberechtigten Personen ist die Nutzung der Tennisplätze des TC Rot-Weiss Neu-Isenburg e.V. gestattet. |
2. Spielberechtigt ist jedes Clubmitglied des TC Rot-Weiss Neu-Isenburg e.V.. Ausgenommen hiervon sind passive Mitglieder. |
3. Personen, die nicht Clubmitglied im TC Rot-Weiss Neu-Isenburg e.V. sind, müssen Gästekarten erwerben,
um zeitweise eine Spielberechtigung zu erhalten. |
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§ 2
Platzreservierung |
1. Eine Platzreservierung ist durch eine Onlinebuchung im Reservierungssystem unter tcrw-neu-isenburg.de
geltend zu machen. Hierfür ist für jedes spielberechtigte Clubmitglied - ungeachtet des Alters -
jeweils ein separates, für ein Jahr gültiges, nicht übertragbares Benutzerkonto anzulegen. |
2. Bei der Buchung sind immer die korrekten Daten aller Mitspieler*innen anzugeben. |
3. Ein Platz kann pro Spieler/in im Einzel für eine Stunde, im Doppel oder Spiel zu dritt für zwei Stunden
gebucht werden. Eine Nutzung ist allerdings auf zwei aufeinanderfolgende Stunden beschränkt (Einzel wie Doppel).
Ist keine Anschlussbuchung vorhanden darf der Platz weiter genutzt werden. |
4. Kann ein gebuchter Platz doch nicht genutzt werden, so muss die Buchung unter "Mein Konto" storniert werden. |
5. Auf der Homepage des TC Rot-Weiss Neu-Isenburg e.V. wird eine entsprechende Anleitung zur Buchung von
Plätzen veröffentlicht. |
6. Jede/r Kontoinhaber/in hat darauf zu achten, dass seine Benutzerdaten (insb. Name, Mitgliedsstatus und Adresse)
aktuell sind. Sollte dies nicht der Fall sein, hat er/sie die Pflicht diese unverzüglich zu korrigieren.
Eine Nutzung des Systems, welche über den üblichen Gebrauch hinausgeht (insb. automatisierte Datenabfrage,
etc.) ist nicht gestattet. |
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§ 3
Platzpflege |
Vor dem Verlassen des Platzes müssen die Spielgruppen den Platz abziehen und die Linien säubern.
Die nachfolgenden Spielgruppen bewässern den Platz. |
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§ 4
Sperrung der Plätze |
1. Mitglieder des Vorstandes sind berechtigt, die Plätze zu bestimmten Zeiten für Mannschaftsspiele,
Training, Turniere oder andere Vereinsaktivitäten zu sperren. |
2. Zur Platzpflege können die Plätze auch durch den Platzwart, sowie durch den Referenten für
Sport- und Außenanlage gesperrt werden. |
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§ 5
Kommerzielle Nutzung |
Mit Ausnahme des vom TC Rot-Weiss Neu-Isenburg e.V. bestimmten Trainerteams ist eine kommerzielle Nutzung,
z.B. durch entgeltliches Training durch Clubmitglieder oder Gäste untersagt! Das Trainerteam wird auf
der Homepage des TC Rot-Weiss Neu-Isenburg e.V. veröffentlicht. |
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§ 6
Kleidung |
Die Plätze dürfen nur mit für Sandplätze geeigneten Tennisschuhen bespielt werden.
Es ist eine tennisgerechte Kleidung zu tragen. |
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§ 7
Gastkarten |
1. Zum Kauf einer Gastkarte muss bei der Online-Buchung das Feld "Gastkarte E (Erwachsener)" oder
"Gastkarte J (Jugendlicher)" ausgewählt werden. Zudem ist der Name des Gastes anzugeben. Der Buchende
erhält anschließend eine entsprechende Bestätigungsmail mit der Aufforderung, die
Gebühr auf das Konto des TC Rot-Weiss Neu-Isenburg zu entrichten. |
2. Aktive Clubmitglieder können gegen eine Gebühr von 10,00 € eine Gastkarte für
ein Nicht-Mitglied erwerben.
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3. Jugendliche (bis 18 Jahre) dürfen kostenfrei mit jugendlichen Gästen spielen.
Eine Gastkarte ist dennoch erforderlich. |
4. Passiven Clubmitgliedern ist der Erwerb einer Gastkarte gemäß der Satzung nicht gestattet. |
5. Gäste dürfen maximal fünf Mal pro Jahr die Anlage nutzen. |
6. Gastkarten gelten im Einzel jeweils für eine Stunde, im Doppel oder Spiel zu dritt für zwei Stunden.
Sollte jedoch der identische Platz in der anschließenden Stunde nicht belegt sein, dürfen
sie einmalig weiterspielen. |
7. Für das Spielen ohne Gastkarte wird ein erhöhtes Nutzungsentgelt von 100,00 € fällig. |
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§ 8
Sauberkeit der Anlage |
1. Wir bitten alle Clubmitglieder, ihren Abfall in die vorhandenen Mülleimer zu werfen, Flaschen und Gläser
nicht auf den Tennisplätzen zurückzulassen. Weiterhin bitten wir, vor Betreten der Terrasse, die Tennisschuhe
an den zur Verfügung stehenden Abstreifern zu reinigen, um den Sandgehalt auf der Terrasse und im Clubhaus so
gering zu halten. |
2. Umkleideräume und Duschen dürfen nicht mit Tennisschuhen betreten werden. |
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§ 9
Verstöße gegen die Platzordnung |
Bei wiederholten, groben Verstößen gegen diese Platzordnung ist der Vorstand berechtigt die
Konten einzelner Spieler*innen (zeitweise) zu sperren, ihnen den Erwerb von Gastkarten untersagen,
sie der Anlage zu verweisen oder ein (befristetes) Hausverbot auszusprechen. |
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Beschlossen durch den Vorstand des TC Rot-Weiss Neu-Isenburg e. V. am 08.06.2021 |